Dies ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Normalerweise haben wir 72 Stunden Zeit, um das Fahrrad aufzuspüren. Danach tritt das Verfahren der Versicherungsgesellschaft in Kraft.
Dies ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Normalerweise haben wir 72 Stunden Zeit, um das Fahrrad aufzuspüren. Danach tritt das Verfahren der Versicherungsgesellschaft in Kraft.