Allgemeine Lieferbedingungen Tracefy B.V.
Eingetragen bei der Handelskammer in Den Haag unter der Nummer 66322642 mit der Umsatzsteuernummer NL856494045B01
Zuletzt aktualisiert und in Kraft getreten am 03-2024
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für Produkte und/oder Dienstleistungen, die Tracefy B.V. ("Tracefy") dem Kunden zur Verfügung stellt, sowie für alle Angebote und Verträge, auf die diese Allgemeinen Bedingungen für anwendbar erklärt werden.
1.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Bedingungen und dem Vertrag und/oder der Auftragsbestätigung von Tracefy ist der Vertrag und/oder die Auftragsbestätigung maßgebend.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Produkte und/oder Dienstleistungen, die nicht von Tracefy, sondern von einem Dritten, wie z. B. einem Wiederverkäufer, angeboten und bereitgestellt werden.
1.4 Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist
wird hiermit ausdrücklich abgelehnt.
2. Id.
Tracefy B.V.
Treubstraat 27
2288 EH Rijswijk
Nummer der Handelskammer: 66322642
BTW-identificatienummer: NL856494045B01
Website: www.tracefy.com
3. Begriffsbestimmungen
Bedingungen und Konditionen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich aller Anhänge.
Verbraucher: Verbraucher: der Kunde, der eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt.
Dienstleistungen: Dienstleistungen: die von Tracefy jederzeit über die Website, die App oder anderweitig angebotenen Konnektivitäts- und Tracking-Dienste, die Erbringung von Installationsarbeiten sowie die Erbringung sonstiger Dienstleistungen sowie (u. a. für Unternehmen) die Entwicklung einer White-Label-App, die Bereitstellung einer App und eines Webportals für Flottenmanagementdienste und sonstige Dienstleistungen.
Endverbraucher: die natürliche oder juristische Person, die die Produkte und/oder Dienstleistungen von Tracefy nutzt.
Kunde: Kunde: die natürliche oder juristische Person, die eine Rechtsbeziehung mit Tracefy eingeht.
Produkt: Produkt: das physische Produkt, das von Tracefy an den Kunden geliefert wird oder zu liefern ist, einschließlich der Hardware / des GPS-Trackers, der (unter anderem) mit verschiedenen (Standort-)Sensoren ausgestattet ist.
Unerlaubte Verwendung: Dies schließt die Verwendung von Produkten auf
unsachgemäß oder fehlerhaft; Umgehung oder Beseitigung von technischen Sicherheitsvorkehrungen oder Nutzungsbeschränkungen für die Produkte und/oder Dienstleistungen; die Verwendung von Komponenten oder anderen Produkten, die nicht für die Leistung der Produkte geeignet sind; das Aufladen (oder der Versuch des Aufladens) von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen, die für diesen Zweck ungeeignet oder defekt sind; die Verwendung eines Produkts oder eines anderen Gegenstands, die nicht den (Sicherheits-)Anweisungen von Tracefy, den (Sicherheits-)Anweisungen oder den geltenden gesetzlichen (Sicherheits- und anderen) Vorschriften entspricht sowie alle schädigenden Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Endnutzers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Kopieren, Ändern, Zusammenführen, Ergänzen, Reverse-Engineering, Re-Assemblieren, Dekompilieren, Disassemblieren oder den unbefugten Zugang zu den Produkten oder die Nutzung der Produkte in einer Weise, die die Leistung der Produkte und/oder anderer von Tracefy genutzter Systeme beeinträchtigt, stört oder beeinträchtigt.
4. Anwendbarkeit
4.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge, Lieferungen und sonstigen Aktivitäten, die von oder im Namen von Tracefy durchgeführt werden.
4.2 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten auch für alle Verträge, für deren Ausführung Tracefy Dritte einschaltet.
5: Angebot und Annahme
5.1 Alle Angebote von Tracefy sind freibleibend und können von Tracefy jederzeit vor Vertragsschluss widerrufen werden.
5.2 Alle Angebote verlieren ihre Gültigkeit 14 Tage nach ihrer Bekanntgabe an den Kunden, sofern nicht anders angegeben. Tracefy ist nur dann an ein Angebot gebunden, wenn dessen Annahme vom Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich (per Brief oder E-Mail) bestätigt wird. Erfolgt die Annahme nach 14 Tagen, ist Tracefy berechtigt, die Ausführungsfrist oder die Beträge anzupassen. Die Preise in den genannten Angeboten (und Kostenvoranschlägen) verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.
5.3 Alle von Tracefy gemachten Angaben in Bezug auf Mengen, Optionen und Preise wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Tracefy kann mögliche Abweichungen nicht ausschließen und übernimmt diesbezüglich keine Garantie.
5.4 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen seiner Mitarbeiter binden Tracefy nicht. Tracefy ist auch nicht an Angebote gebunden, die einen offensichtlichen Fehler enthalten, wie etwa einen falschen Preis oder eine andere falsche Beschreibung.
6: Inkrafttreten der Vereinbarung
Ein Vertrag kommt an dem Tag zustande, an dem der Kunde das Angebot von Tracefy bestätigt hat oder eine erste Bestellung aufgegeben wird. Für Verbraucher ist dies der Zeitpunkt, an dem das Abonnement in der Tracefy-App aktiviert wird. Bei Angeboten muss eine Einigung innerhalb von 14 Tagen nach dem Angebot erzielt werden. Sollte diese Frist überschritten werden, ist Tracefy berechtigt, Beträge oder Ausführungsfristen anzupassen.
7. Lieferung
7.1. Die Produkte werden ab Werk geliefert, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Versand, Transport, Ausfuhr und Einfuhr von Produkten erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Tracefy ist nur dann zum Abschluss einer (Transport-)Versicherung verpflichtet, wenn und soweit sich Tracefy hierzu schriftlich verpflichtet hat.
7.2. Die von Tracefy angegebenen oder bestätigten Liefertermine, Lieferfristen und Lieferzeiten gelten nur annähernd und sind niemals als Fristen anzusehen. Tracefy haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass eine Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist vor oder nach dem angegebenen Liefertermin erfolgt. In allen Fällen, in denen eine ausdrückliche Frist vereinbart wurde, gerät Tracefy nur dann in Verzug, wenn der Kunde Tracefy schriftlich in Verzug setzt und ihr ausreichend Gelegenheit gibt, noch zu leisten.
7.3. Der Kunde wird Tracefy jede Mitarbeit gewähren, die vernünftigerweise von ihm bei der Lieferung der Produkte und/oder Dienstleistungen erwartet werden kann. Wenn sich vor oder nach Abschluss des Vertrags herausstellt, dass die Lieferung der Dienstleistung oder des Produkts nicht oder nicht vollständig möglich ist, ist Tracefy berechtigt, zusätzliche Bedingungen festzulegen, die der Kunde erfüllen muss, bevor Tracefy zur Lieferung der Dienstleistung oder des Produkts verpflichtet ist. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Lieferung der Dienstleistung oder des Produkts; in diesem Fall ist Tracefy nicht verpflichtet, etwaige Schäden zu ersetzen.
7.4 Der Kunde informiert Tracefy schriftlich, wenn keine Lieferung erfolgt ist, und setzt Tracefy eine Frist von dreißig (30) Tagen, um noch zu liefern.
7.5. Liefert Tracefy nicht innerhalb einer ausdrücklichen Frist, hat der Kunde das alleinige und ausschließliche Recht, vom Vertrag für den Teil, der sich auf die nicht gelieferte Leistung oder das nicht gelieferte Produkt bezieht, zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Tracefy oder wegen Verzugs sind ausgeschlossen.
7.6. Nimmt der Kunde die bestellten Produkte nicht ab, kann Tracefy die Produkte auf Kosten des Kunden in Konsignation liefern.7.7 Wenn die Produktion von Tracefy aus irgendeinem Grund eingeschränkt ist, hat Tracefy das Recht, die verfügbare Produktion und die Produkte nach eigenem Ermessen auf seine Kunden aufzuteilen, was dazu führen kann, dass weniger Produkte als vereinbart an den Kunden geliefert werden.
7.8. Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen oder Befreiungen, die für die Lieferung der Produkte und Dienstleistungen gelten.
8. Zusätzliche Arbeit
8.1 Tracefy arbeitet auf der Grundlage eines im Voraus vereinbarten Festpreises oder einer Preisvereinbarung. Änderungen des Projektvorschlags oder des Kostenvoranschlags auf Wunsch des Kunden und nachdem der Preis festgelegt wurde, können dazu führen, dass Tracefy den Preis anpasst. Tracefy behält sich jederzeit das Recht vor, Änderungen und/oder Korrekturen vorzunehmen oder nicht.
8.2: Tracefy hat das Recht, zusätzliche Ergänzungen, Hardware, Tests, Diskussionen und/oder Leistungen, die auf Wunsch des Kunden stattfinden, in Rechnung zu stellen.
9. Umsetzung
9.1: Tracefy erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen. Tracefy kann nicht garantieren, dass die vom Kunden gewünschten Ergebnisse erzielt werden. Tracefy übernimmt keine Garantie für seine Produkte und (oder) Dienstleistungen (d.h. auch keine Garantie für eventuelle Defekte am E-Bike-System, die durch den GPS-Tracker und andere Hardware von Tracefy verursacht wurden).
9.2: Tracefy hat das Recht, bestimmte Dienstleistungen an externe Parteien auszulagern.
9.3: Der Kunde ist verpflichtet, Tracefy rechtzeitig alle Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Die Notwendigkeit der Daten wird durch eine Aufforderung von Tracefy an den Kunden ausgedrückt, diese Daten bereitzustellen, oder durch die Art der Daten, von denen der Kunde vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind. Der Kunde ist für die Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich. Für den Fall, dass der Kunde nicht rechtzeitig über die erforderlichen Daten verfügen kann, behält sich Tracefy das Recht vor, die Ausführung des Vertrages vorübergehend oder endgültig zu beenden. Verspätungen, die durch die nicht rechtzeitige Lieferung von Daten durch den Kunden verursacht werden, ziehen Kosten nach sich, die dem Kunden nach den üblichen Sätzen von Tracefy in Rechnung gestellt werden.
9.4 Der Kunde stellt sicher, dass das zur Verfügung gestellte Material nicht gegen niederländische Gesetze und Verordnungen sowie den niederländischen Werbekodex verstößt und nicht die Rechte Dritter verletzt. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Texte und Bilder müssen die geistigen Eigentumsrechte respektieren. Tracefy kann den Vertrag ablehnen oder kündigen, wenn das Material nach Ansicht von Tracefy diese Anforderungen nicht erfüllt.
9.5 Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann Tracefy die Ausführung der Teile, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt und die entsprechenden Rechnungen bezahlt hat.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Alle gelieferten oder zu liefernden Produkte bleiben Eigentum von Tracefy, bis alle Forderungen von Tracefy gegenüber dem Kunden (einschließlich etwaiger (Inkasso-)Kosten und Zinsen) vollständig beglichen sind.
10.2 Vor dem Eigentumsübergang ist der Kunde nicht berechtigt, die Produkte zu verkaufen, zu liefern oder anderweitig zu veräußern oder mit Sicherungsrechten zu belasten, es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung mit seinem normalen Geschäftsbetrieb und dem normalen Verwendungszweck der Produkte.
10.3 Tracefy hat das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte, die sich noch im Besitz des Kunden befinden, zurückzunehmen, wenn der Kunde die rechtzeitige Zahlung der Rechnungen nicht sicherstellt oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder zu geraten droht. Der Kunde gewährt Tracefy jederzeit freien Zugang zu seinen Produkten, um diese zu prüfen und/oder die Rechte von Tracefy auszuüben.
11. Nichteinhaltung der Vorschriften
11.1 Der Kunde, mit Ausnahme des Verbrauchers, ist verpflichtet, ein geliefertes Produkt bei Erhalt anzunehmen
unverzüglich. Wenn sich ein geliefertes Produkt als falsch, fehlerhaft oder unvollständig erweist, muss der Kunde (bevor er es an Tracefy zurückschickt) diese Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt, über support@tracefy.com melden, da er sonst den Anspruch auf Nichtübereinstimmung und die damit verbundenen Rechte verwirkt.
11.2 Die Rücksendung des Produkts muss in der Originalverpackung erfolgen (einschließlich
Zubehör und zugehörige Dokumentation) und im Neuzustand, sowie zu den entsprechenden
Adresse, die dem Kunden von Tracefy mitgeteilt wurde.
11.3 Die Inbetriebnahme oder das Verlassen, die Beschädigung und/oder der Weiterverkauf des Produkts führt dazu, dass die
Erlöschen der Mängelrüge und der damit verbundenen Rechte.11.4 Wird die Beanstandung des Kunden von Tracefy für begründet befunden, wird Tracefy nach eigenem Ermessen und unter Ausschluss jeglicher Rechte des Kunden entweder die gelieferten Waren kostenlos ersetzen oder kostenlos reparieren oder den vom Kunden gezahlten Kaufpreis (teilweise) erstatten.
11.5 Tracefy haftet in keinem Fall wegen Nichtkonformität, wenn Tracefy dies nach vernünftigem Ermessen für möglich hält:
a. der Kunde gegenüber Tracefy in Verzug ist,
b. der Kunde das Produkt selbst oder durch Dritte installiert, repariert und/oder verändert hat
installiert, repariert und/oder bearbeitet hat,
c. das Produkt anormalen Bedingungen ausgesetzt wurde oder anderweitig nachlässig behandelt wurde
entgegen den Anweisungen von Tracefy und/oder der Gebrauchsanweisung auf der Verpackung behandelt oder gehandhabt wurde, oder
d. die Fehlerhaftigkeit des Produkts ganz oder teilweise auf (neue) Ursachen zurückzuführen ist
von der Regierung auferlegte Vorschriften über die Art oder Qualität von
die verwendeten Materialien.
11.6 Das Vorstehende gilt nur für Produkte, die der Kunde direkt von Tracefy (und somit nicht von Dritten, wie etwa Wiederverkäufern) erworben hat.
12. Produkte und Dienstleistungen
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte und Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und sie gemäß den Sicherheitshinweisen oder anderen Anweisungen zu behandeln
von Tracefy und unterlassen Sie jede unbefugte Nutzung derselben.
12.2 Der Kunde und/oder Endnutzer muss sicherstellen, dass alle
Peripheriegeräte (einschließlich Mobiltelefone und Computer) und Verbindungen
bei der Nutzung der Produkte und Dienste angemessen geschützt sind, zum Beispiel gegen
Viren und gegen unbefugte Nutzung durch Dritte.
12.3 Wenn die Dienste unter Verwendung notwendiger (öffentlicher oder nicht-öffentlicher)
Kommunikationsinfrastruktur, Netze, Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (mobile)
Internet-Verbindungen, Tracefy übernimmt keine Garantie und ist nicht haftbar für
Schäden, die durch Störungen und/oder Ausfälle der Kommunikationsinfrastruktur entstehen.
13. Abonnements
13.1 Beim Kauf oder Wiederverkauf eines GPS-Trackers ist der Kunde verpflichtet, ein Abonnement abzuschließen (oder abschließen zu lassen).
13.1.2 Beim Kauf des Tracefy Solo LoRa-Trackers ist der Kunde verpflichtet, ein Abonnement für drei Jahre abzuschließen. Nach drei Jahren endet das Abonnement und der Tracker muss aufgrund der internen Batterie, die 3 Jahre hält, ersetzt werden.
13.1.3 Im Falle eines Diebstahls oder einer Stornierung der Dienste wird Tracefy keine Rückerstattung für den ausstehenden Zeitraum gewähren.
13.2 Tracefy ist berechtigt, das Abonnement mit sofortiger Wirkung zu kündigen:
a. wenn der Lastschrifteinzug mehrmals nicht erfolgreich durchgeführt werden kann oder bei Nichteinhaltung einer Zahlungsverpflichtung; oder
b. im Falle des Konkurses, der Zahlungseinstellung, der Umschuldung oder des Konkurses des Kunden; oder
c. wenn der Kunde oder der Endnutzer einen Schaden an einem GPS-Tracker oder Solo LoRa-Tracker verursacht hat.
d. Das Abonnement muss innerhalb von 1 Monat nach dem Kauf des GPS-Trackers oder Solo LoRa-Trackers aktiviert werden. Wenn das Abonnement nach diesem Zeitraum abgeschlossen wird, ist Tracefy nicht verpflichtet, das Fahrrad zu verfolgen.
13.3 Im Falle des Tracefy Solo LoRa-Trackers berechtigt Sie das Abonnement zur einmaligen Nutzung des Tracking-Modus und des Tracking-Dienstes während der Laufzeit. Danach muss der Tracker ersetzt und das Abonnement neu abgeschlossen werden. Dies liegt daran, dass die interne Batterie nach einer Aktion verbraucht ist und eine neue Erfassungsaktion nicht garantiert werden kann.
14. Abänderung
14.1 Sollte sich während der Ausführung des Vertrags herausstellen, dass es im Interesse der Qualität des Ergebnisses erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in Absprache entsprechend ändern.
14.2 Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, besteht die Möglichkeit, dass sich dadurch der Durchführungszeitraum verlängert und das Projekt verzögert. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber so schnell wie möglich informieren.
14.3 Wenn die Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Folgen haben, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die Kosten dafür in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Voraus darüber informieren.
14.4 Eine Änderung oder Ergänzung des Vertrages kann zu einer Anpassung des zuvor vereinbarten Honorars führen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Auswirkungen auf dieses Honorar informieren, wenn die Änderungen durchgeführt werden.
15. Preise
15.1 Alle Preise und Kostenvoranschläge verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.
15.2 Wird kein Festpreis vereinbart, so wird der Preis auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ermittelt. Das Honorar wird dann nach den üblichen Stundensätzen von Tracefy berechnet, die in dem Zeitraum gelten, in dem die Arbeiten ausgeführt werden, es sei denn, es wurde ein anderer Stundensatz vereinbart.
15.3 Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten werden die ausgeführten Arbeiten oder Dienstleistungen monatlich in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
15.4 Die Preise beruhen unter anderem auf den zum Zeitpunkt der Erklärung oder des Zustandekommens des Vertrags oder des Angebots geltenden Faktoren, darunter Löhne, Sozial- und Steuerkosten, Abgaben, Versicherungsprämien usw. Wenn während der Laufzeit des Vertrages Änderungen der relevanten preisbestimmenden Faktoren (wie Rohstoffe, Hilfsstoffe, Löhne, sonstige Sozialkosten, Kosten für Energie und Transport, Steuern, Wechselkursschwankungen) eintreten, ist Tracefy berechtigt, die Preise (einseitig) zu erhöhen.
15.5 Bei Aufträgen, bei denen vereinbart wurde, dass der Kunde ein Tracefy-Produkt oder einen Tracefy-Dienst über ein Abonnement oder eine Lizenz nutzt, wird die Nutzung monatlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
16. Vertraulichkeit
16.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, Konzepte, Formate oder Ideen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag voneinander oder von anderen Quellen erhalten haben, vertraulich zu behandeln, unabhängig davon, ob sie schriftlicher oder mündlicher Natur sind und von wem sie stammen. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der anderen Partei mitgeteilt wurden oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt. Konzepte, Formate und Ideen sind stets als vertraulich zu betrachten.
16.2 Der Auftragnehmer kann den Namen und das Logo des Auftraggebers, falls vorhanden, als Referenz angeben und auf diese Weise bekannt machen.
16.3 Die (personenbezogenen) Daten, die dem Auftragnehmer über die Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
16.4 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hiermit die Erlaubnis, seine persönlichen Daten in das für die Verwaltung des Auftragnehmers erforderliche Personenregister aufzunehmen. Diese persönliche Registrierung enthält sowohl Konto- als auch Verkehrsdaten und kann nur vom Auftragnehmer eingesehen werden und wird nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Auftragnehmer ist durch Gesetz oder Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet.
17. Ausschließlichkeit
18. Rechte an geistigem Eigentum und Daten
18.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte und Patentrechte), die in den Produkten und/oder Dienstleistungen enthalten sind, im Eigentum von Tracefy und/oder seinen Lizenzgebern verbleiben. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Produkte und/oder Dienstleistungen kann Tracefy vom Kunden bereitgestellte Produkte, Materialien und Methoden oder vom Kunden bereitgestellte Daten verwenden.
abgeleitete Informationen enthalten, verwenden oder entwickeln, die dann Teil der Datenbank werden
Eigentumsrechte von Tracefy. Der Kunde hat es zu unterlassen, das geistige Eigentum und andere Rechte von Tracefy zu verletzen.
18.2 Alle von Tracefy zur Verfügung gestellten Daten wie (digitale) Berichte, Konzepte, Daten, Checklisten, Ratschläge, Formate, Entwürfe, Skizzen, Software, Anwendungen usw. sowie alle Daten, die im Zusammenhang mit den von Tracefy bereitgestellten Diensten und/oder Produkten erzeugt werden (einschließlich aller Daten, die in und mit den GPS-Trackern und Software-Abonnements erzeugt werden (z. B. anonyme Fahrdaten)), sind und bleiben Eigentum von Tracefy.
18.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Tracefy-Daten und die Tracefy gehörenden geistigen Eigentumsrechte weder in veränderter noch in unveränderter Form zu verändern, zu entfernen oder in Betrieb zu nehmen, anzuwenden und/oder in sonstiger Weise zu nutzen, es sei denn zu einem anderen, im Vertrag beschriebenen Zweck.
18.4 Tracefy behält sich das Recht vor, die aus seinen Tätigkeiten/Dienstleistungen und Produkten gewonnenen Kenntnisse und Daten für andere (kommerzielle) Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
18.5 Der Kunde stellt Tracefy von allen Ansprüchen Dritter auf dem Gebiet des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und/oder Vervielfältigung von Texten, Bildern oder anderen Daten frei, die Tracefy vom Kunden oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt werden.
18.6 Der Kunde darf weder selbst noch durch Dritte dazu beitragen:
a. den Quellcode und/oder die Software und/oder die von Tracefy oder im Namen von Tracefy bereitgestellte Software, das Design des Produkts oder die Zusammensetzung eines (Teils eines) Produkts oder die Dokumentation in irgendeiner Weise zu reproduzieren oder zu versuchen, diese zu reproduzieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, zurückzuentwickeln, zu deassemblieren und/oder zu dekompilieren, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt, oder
b. eine Kopie, eine Anpassung, eine Übersetzung und/oder ein ähnliches und/oder abgeleitetes Werk wie das, das in ein Produkt oder eine Dokumentation integriert ist, zu irgendeinem Zweck anzufertigen, es sei denn, Tracefy hat vorher schriftlich zugestimmt, oder
c. Aufteilung des Produkts in (Teil-)Teile, die Dritten zur Verfügung gestellt oder übertragen werden sollen.
18.7 Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist der Kunde verpflichtet, alle Daten von Tracefy auf erstes Anfordern von Tracefy unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Kopien von Daten anzufertigen und/oder aufzubewahren.
18.8 Artikel 18 bleibt auch nach Beendigung (durch Kündigung oder Auflösung) der Vereinbarung in Kraft.
19: Datenschutz
19.1. Beim Angebot von Produkten und Dienstleistungen verarbeitet Tracefy bestimmte Daten des Kunden und/oder Endnutzers, einschließlich personenbezogener Daten. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hält sich Tracefy an die geltenden Vorschriften, einschließlich des AVG. Die Art und Weise, wie Tracefy mit personenbezogenen Daten des Kunden und/oder Endnutzers umgeht, ist in der Datenschutzrichtlinie beschrieben, die auf der Tracefy-Website zu finden ist.
19.2. Bei der Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen von Tracefy hat der Kunde die geltenden Vorschriften, einschließlich des AVG, einzuhalten. Tracefy kann im Rahmen des AVG personenbezogene Daten, die vom Kunden oder Endnutzer zur Verfügung gestellt werden, an Dritte im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages weitergeben. Wenn der Kunde selbst auch der Datenverantwortliche dieser personenbezogenen Daten ist, ist er verpflichtet, die betroffene Person entsprechend zu informieren.
20: Vertragsdauer und Kündigung
20.1 Ein Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart (wie im Vertrag oder anderweitig in der Auftragsbestätigung angegeben).
20.2 Eine befristete Vereinbarung kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
20.3 Tracefy kann den Vertrag ganz oder teilweise ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn dem Kunden - ob vorübergehend oder nicht - ein Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn gegen den Kunden ein Konkursantrag gestellt wird oder wenn das Unternehmen des Kunden liquidiert oder aufgelöst wird, es sei denn, es handelt sich um eine Umstrukturierung oder einen Zusammenschluss von Unternehmen, wenn der Kunde aus irgendeinem Grund die freie Verfügungsgewalt über sein Vermögen verliert oder wenn ein dringender Grund vorliegt, der Umstände solcher Art enthält, dass Tracefy die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. Tracefy haftet in keinem Fall für eine Entschädigung aufgrund einer solchen Kündigung.
20.4 Wenn der Kunde nach Abschluss eines Vertrages diesen, aus welchem Grund auch immer, stornieren möchte und Tracefy dieser Stornierung zustimmt, ist der Kunde verpflichtet, 75% des Auftragspreises (ohne Mehrwertsteuer) als Stornogebühr an Tracefy zu zahlen, unbeschadet des Rechts von Tracefy auf vollständigen Schadensersatz, einschließlich entgangenen Gewinns.
21. Bezahlung/Abrechnung
21.1 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum auf eine von Tracefy zu bestimmende Weise in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde, ohne Skonto oder Abzug. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verrechnung, Ausgleich oder Aufschub. Maßgeblich ist der auf den Bank-/Giroauszügen von Tracefy angegebene Wertstellungstag, der somit als Zahlungstag gilt.
21.2 Anschluss- und Verwaltungsverträge sowie andere Abonnements werden je nach Vereinbarung im Voraus pro Monat oder pro Jahr in Rechnung gestellt.
21.3 Wartungsverträge und Lizenzen werden im Voraus, pro Monat oder pro Jahr in Rechnung gestellt.
21.4 Nach Ablauf der fatalen Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Kunde in Verzug, ohne dass eine weitere Mahnung erforderlich ist; der Kunde schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen in Höhe von 1% pro Monat auf den geschuldeten Betrag, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz.
21.5 Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder der Zahlungseinstellung werden die Forderungen von Tracefy und die Verpflichtungen des Kunden gegenüber Tracefy sofort fällig.
21.6 Erfolgt innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum kein schriftlicher Widerspruch, gilt der in der Rechnung genannte Betrag als vom Kunden genehmigt.
21.7 Wenn der Kunde mit einer oder mehreren seiner Verpflichtungen in Verzug ist oder diese verletzt, gehen alle angemessenen Kosten für die gerichtliche oder außergerichtliche Beitreibung zu Lasten des Kunden. Tracefy ist berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15% des ausstehenden Betrags in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch 250 € ohne MwSt., unbeschadet ihres Rechts, vom Kunden die vollen Inkassokosten zu verlangen.
21.8 Der Kunde verzichtet auf sein Aussetzungsrecht (was die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts einschließt). Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen oder bestehende und/oder künftige Forderungen mit ausstehenden Beträgen gegenüber Tracefy zu verrechnen.
22. Haftung
22.1 Die Haftung von Tracefy für indirekte Schäden (einschließlich Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderter Firmenwert, Schäden durch Geschäftsstagnation, Reputationsschäden, Schäden Dritter, Beeinträchtigung oder Verlust von Daten, Gütern, Materialien oder Software Dritter) ist in jedem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
22.2 Tracefy haftet in keinem Fall für Schäden, die dem Kunden entstehen durch: a) Fehler in den von Tracefy bereitgestellten Dienstleistungen, Tätigkeiten, Ratschlägen, Materialien und automatisierten Dateien; b) fehlerhafte Produkte von Tracefy; c) die Nichtverfügbarkeit und/oder verspätete Verfügbarkeit der von Tracefy bereitzustellenden Daten und ihrer Berichte und Daten seitens des Kunden;
d) Fotos, Texte, Bilder oder andere Daten, die vom Kunden oder in seinem Namen zur Verfügung gestellt wurden, oder deren unbefugte Nutzung durch den Kunden; e) Störungen der elektronischen Dienste von Tracefy und Dritten, wie Providern, Netzbetreibern oder anderen Telekommunikationsnetzen, sowie ein Versagen der Leistungen der Lieferanten von Tracefy; f) eine fehlerhafte und/oder langsame und/oder nicht funktionierende und/oder technisch fehlerhafte Internetverbindung des Kunden; g) eine Verletzung der im Vertrag oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Verpflichtungen, Garantien oder Zusicherungen durch den Kunden.
22.3 Vorbehaltlich der Bestimmungen des vorigen Absatzes ist die Entschädigung für direkte Schäden, die Tracefy zu zahlen hat, stets auf einen Betrag von € 1.000 (eintausend EURO) pro Ereignis begrenzt, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein Ereignis betrachtet wird.
22.4 Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden müssen spätestens 10 Arbeitstage nach dem Tag, an dem der Kunde den Schaden oder Mangel festgestellt hat, geltend gemacht werden oder
21.5 Jede Beratung durch Tracefy erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Jegliche Haftung für von Tracefy erteilte Ratschläge wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Beratung entbindet den Kunden niemals von der Verpflichtung, eigene Nachforschungen über die Eignung der zu liefernden Waren und/oder zu erbringenden Dienstleistungen für den vorgesehenen Zweck anzustellen.
22.5 Tracefy haftet niemals für schädigende Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder des Endnutzers, einschließlich der Änderung oder Vornahme von Änderungen (oder der Vornahme von Änderungen) an der von Tracefy entwickelten Software oder der gelieferten Hardware.
22.6 Tracefy haftet in keinem Fall für Schäden, die durch eine unbefugte Nutzung durch oder im Namen des Kunden oder des Endnutzers verursacht wurden oder für Schäden, die zum Teil darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die geltenden Sicherheitsvorschriften oder andere Vorschriften für die Produkte nicht beachtet hat.
22.7 Wenn der Kunde einen Vertrag mit Tracefy abschließt und die Produkte und/oder Dienstleistungen in irgendeiner Weise Dritten, einschließlich Endnutzern, zur Verfügung stellt, stellt der Kunde Tracefy auf erstes Anfordern von jeglicher Haftung für Schäden, Ansprüche und Forderungen frei, die aus der Beziehung zwischen dem Kunden und einem Dritten, einschließlich einem Endnutzer, entstehen.
22.8 Tracefy haftet in keiner Weise für Schäden, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Kunden ergeben, die gegen (eine) Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Der Kunde haftet gegenüber Tracefy für Schäden, die sich aus Handlungen und/oder Unterlassungen ergeben, die gegen gesetzliche und/oder vertragliche Bestimmungen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verstoßen.
22.9 Soweit rechtlich möglich, haftet Tracefy nicht für Schäden, die seine Mitarbeiter und/oder von ihm beauftragte Dritte dem Kunden oder Dritten zufügen. Die Haftungsbeschränkung in diesem Artikel gilt auch in Bezug auf Dritte, die Tracefy zur Ausführung des Vertrags einschaltet, sowie in Bezug auf Personen, für die Tracefy haftet.
22.10 Die in diesem Artikel genannten Beschränkungen entfallen, wenn und soweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Tracefy ist. Tracefy haftet jedoch nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von nicht leitenden Angestellten und von Tracefy eingeschalteten Dritten verursacht werden.
22.11 Artikel 22 bleibt auch nach Beendigung (durch Kündigung oder Auflösung) der Vereinbarung in Kraft.
22.12 Wenn der Kunde oder der Endnutzer ein Tracking-Abonnement abgeschlossen hat, suchen wir maximal 48 Stunden nach der Meldung des Diebstahls. Wir geben keine Garantie, dass wir das Fahrrad finden. Nach 48 Stunden stellen wir die Suche ein.
23. Höhere Gewalt
23.1 Tracefy haftet nicht im Falle von höherer Gewalt und ist nicht verpflichtet, im Falle von höherer Gewalt irgendeine Verpflichtung zu erfüllen. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was nach Gesetz und Rechtsprechung darunter zu verstehen ist, jede von außen kommende Ursache verstanden, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die Tracefy keinen Einfluss hat, die aber Tracefy daran hindert, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Unter höherer Gewalt sind in jedem Fall zu verstehen: Verspätungen oder Ausfälle von Lieferanten und/oder anderen von Tracefy beauftragten Dritten, Internetausfälle, Stromausfälle, Ausfälle im E-Mail-Verkehr und Ausfälle oder Änderungen der von Dritten gelieferten Technik, Transportschwierigkeiten, Streiks, staatliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen, Nachlässigkeit von Herstellern sowie von Hilfspersonen, Krankheit von Personal und Ausfall von Hilfs- oder Transportmitteln oder jeder andere Umstand, der die Erfüllung oder Ausführung des Vertrags verhindert.
23.2 Im Falle höherer Gewalt ist Tracefy berechtigt, den Vertrag (ganz oder teilweise) aufzulösen oder seine Tätigkeit einzustellen, ohne dem Kunden oder Endnutzer eine Entschädigung zahlen zu müssen.
23.3 Wenn Tracefy bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen teilweise erfüllt hat, ist sie berechtigt, den bereits ausgeführten oder ausführbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
24. Übertragung, Änderungen und Ergänzungen des Abkommens
24.1 Keine der Parteien ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei zu übertragen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur gültig, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
24.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Tracefy jederzeit berechtigt, die
Inhalt der Dienstleistungen, die Tarife sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig
ändern. Die Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem sie auf der Website oder im Internet veröffentlicht werden.
Portal, sofern nicht anders angegeben, die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
und/oder Tarife auslaufen. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch in Bezug auf
laufende Verträge. Nur wenn der Kunde nach zwingendem Recht dazu berechtigt ist, kann er den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, wenn er eine für ihn geltende Änderung nicht akzeptieren will, es sei denn, es handelt sich nur um eine geringfügige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
25. Aufhängung
25.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist Tracefy jederzeit berechtigt, seine Verpflichtungen in Bezug auf das Produkt und/oder die Dienstleistungen auszusetzen oder zu unterbrechen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Eine Wiederaufnahme der Erfüllung durch Tracefy erfolgt erst, nachdem der Kunde seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, einschließlich der Zahlung der Tracefy entstandenen zusätzlichen Kosten.
25.2 Aussetzung oder Einstellung des Dienstes und/oder Sperrung eines
Das Produkt entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die ausstehende(n) Rechnung(en) zu bezahlen.
Zu Tracefy.
25.3. Macht Tracefy von seinem Recht auf Aussetzung Gebrauch, entsteht für den Kunden kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.
25.4. Soweit gesetzlich möglich und sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist jedes Recht auf Aussetzung und/oder Verrechnung und/oder jedes Zurückbehaltungsrecht des Kunden ausgeschlossen.
26. Entwicklung von Software und Anwendungen
26.1 Wurde Tracefy bei Vertragsabschluss noch kein Pflichtenheft oder ein Entwurf der zu entwickelnden Software und Anwendungen zur Verfügung gestellt, legen die Parteien in Absprache schriftlich fest, welche Software entwickelt werden soll und auf welche Weise dies geschehen soll. Tracefy wird die Entwicklung der Software auf der Grundlage der vom Kunden zu liefernden Daten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der Kunde einsteht, mit Sorgfalt durchführen. Haben sich die Parteien auf die Anwendung einer Entwicklungsmethode geeinigt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Entwurf und/oder die Entwicklung von Teilen der Software einer weiteren, während der Ausführung des Vertrags festzulegenden Priorisierung unterliegt, so wird diese Priorisierung stets in Absprache zwischen den Parteien festgelegt.
26.2 Tracefy ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Konsistenz der ihr zur Verfügung gestellten Daten, Spezifikationen oder Entwürfe zu prüfen und bei Feststellung von Mängeln die vereinbarten Arbeiten auszusetzen, bis der Kunde die betreffenden Mängel beseitigt hat.
26.3 Der Kunde ist nur berechtigt, die Software in seinem eigenen Unternehmen oder seiner eigenen Organisation zu nutzen. Nur wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, können der Quellcode der Software und die bei der Entwicklung der Software erstellte technische Dokumentation dem Kunden zur Verfügung gestellt werden; in diesem Fall ist der Kunde berechtigt, Änderungen an dieser Software vorzunehmen. Ist Tracefy gesetzlich verpflichtet, dem Kunden den Quellcode und/oder die technische Dokumentation zur Verfügung zu stellen, kann Tracefy hierfür eine angemessene Vergütung verlangen.
26.4 Das Recht zur Nutzung von Anwendungen und Software ist nicht übertragbar. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software und die Datenträger, auf denen sie aufgezeichnet ist, zu verkaufen, zu vermieten, in Unterlizenz zu vergeben, zu veräußern oder beschränkte Rechte daran einzuräumen oder die Software einem Dritten in irgendeiner Weise oder zu irgendeinem Zweck zur Verfügung zu stellen, einem Dritten Fern- oder Nicht-Fernzugriff auf die Software zu gewähren oder die Software bei einem Dritten zu hosten, auch dann nicht, wenn der betreffende Dritte die Software nur zum Nutzen des Kunden verwendet. Der Kunde darf die Software nicht verändern, es sei denn, es handelt sich um eine Fehlerbehebung. Der Kunde darf die Software nicht im Rahmen der Verarbeitung von Daten zugunsten Dritter nutzen ("Time-Sharing"). Der Quellcode der Software und die bei der Entwicklung der Software erstellte technische Dokumentation werden dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt, auch nicht, wenn der Kunde bereit ist, für die Zurverfügungstellung einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Der Kunde erkennt an, dass der Quellcode vertraulicher Natur ist und Geschäftsgeheimnisse von Tracefy enthält.
26.5 Tracefy haftet nicht für etwaige Ungenauigkeiten und/oder Unzulänglichkeiten bei der Sicherheit der gespeicherten Daten.
27. Hardware
27.1 Tracefy stellt die Hardware, die Beratung und die zugehörigen Spezifikationen zur Verfügung, die es dem Kunden ermöglichen, seine Fahrzeuge für die Installation der Hardware geeignet zu machen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
27.2 Der Kunde wird die Hardware am Produktionsstandort selbst montieren und für den Einsatz im Fahrzeug bereitstellen.
27.3 Garantie. Tracefy garantiert die Hardware für ein Jahr ab dem Rechnungsdatum.
Sollte das Hardwaremodul nicht funktionieren, erhält der Kunde innerhalb eines Jahres ab Rechnungsdatum des Moduls ein neues Modul. Tracefy wird dem Kunden die Ersatzhardware innerhalb von vier Werken nach schriftlicher Mängelanzeige liefern. Der Kunde kümmert sich selbst um den Austausch des Moduls und ist verpflichtet, das nicht funktionierende Modul innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Ersatzmoduls an Tracefy zurückzusenden.
27.4 Tracefy garantiert keine 100% Genauigkeit der Hardware; es kann immer eine Abweichung darin aufgrund von Störfaktoren geben.
27.5 Der Tracefy Solo LoRa-Tracker darf nicht weiterverkauft werden. Beim Verkauf des Fahrzeugs muss die Hardware immer ersetzt oder deaktiviert werden. Dies steht im Zusammenhang mit der Garantie und der Kiwa-Zertifizierung.
27.6 Tracefy-Hardware muss immer gemäß den Installationsanweisungen von Tracefy installiert werden. Tracefy ist nicht für die Folgen verantwortlich, wenn diese Anweisungen nicht genau befolgt werden.
28. Anwendbares Recht
28.1 Auf alle Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet niederländisches Recht Anwendung.
28.2 Alle damit zusammenhängenden und/oder sich daraus ergebenden Streitigkeiten sind dem zuständigen Gericht in Den Haag vorzulegen.
29. Ort dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
29.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch auf der Website von Tracefy B.V. eingesehen und heruntergeladen werden: https://tracefy.com/nl/algemene-voorwaarden/