Allgemeine Lieferbedingungen Tracefy B.V.

Eingetragen bei der Handelskammer in Den Haag unter der Nummer 66322642 mit der Umsatzsteuernummer NL856494045B01
1. Allgemein

1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für Produkte und/oder Dienstleistungen, die Tracefy B.V. ("Tracefy") dem Kunden zur Verfügung stellt, sowie für alle Angebote und Verträge, auf die diese Allgemeinen Bedingungen für anwendbar erklärt werden.

1.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag und/oder der Auftragsbestätigung von Tracefy ist der Vertrag und/oder die Auftragsbestätigung maßgebend.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Produkte und/oder Dienstleistungen, die nicht von Tracefy, sondern von einem Dritten, z. B. einem Wiederverkäufer, angeboten und geliefert werden; in diesem Fall wird der (Kauf-)Vertrag mit letzterem und nicht mit Tracefy geschlossen.

1.4 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Identität

Tracefy B.V.
Treubstraat 27
2288 EH Rijswijk
Nummer der Handelskammer: 66322642
Btw-identificatienummer: NL856494045B01
Website: www.tracefy.com 

3. Definitionen

allgemeine geschäftsbedingungen: diese allgemeinen geschäftsbedingungen, einschließlich aller anhänge.

Verbraucher: der Kunde, der eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt.

Dienstleistungen: die von Tracefy jederzeit über die Website, die App oder auf andere Weise angebotenen Konnektivitäts- und Tracking-Dienste, die Durchführung von Installationsarbeiten sowie die Erbringung sonstiger Dienstleistungen sowie (u.a. für Unternehmen) die Entwicklung einer White-Label-App, die Bereitstellung einer App und eines Webportals für Flottenmanagementdienste und sonstige Dienstleistungen.

Endnutzer: die natürliche oder juristische Person, die die Produkte nutzt

und/oder Dienstleistungen von Tracefy.

Kunde: die natürliche oder juristische Person, die eine Rechtsbeziehung mit Tracefy eingeht.

Produkt: das physische Produkt, das von Tracefy an den Kunden geliefert wird oder zu liefern ist, einschließlich der Hardware / des GPS-Trackers, der (unter anderem) mit verschiedenen (Standort-)Sensoren ausgestattet ist.

Unerlaubte Nutzung: Dies umfasst unter anderem die Nutzung der Produkte auf

Umgehung oder Beseitigung von technischen Sicherheitsvorkehrungen oder Nutzungsbeschränkungen für die Produkte und/oder Dienstleistungen; die Verwendung von Komponenten oder anderen Produkten, die nicht für die Leistung der Produkte geeignet sind; das Aufladen (oder der Versuch des Aufladens) von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen, die für diesen Zweck ungeeignet oder defekt sind; die Verwendung eines Produkts oder eines anderen Gegenstands, die nicht den (Sicherheits-)Anweisungen von Tracefy, den (Sicherheits-)Anweisungen oder den geltenden gesetzlichen (Sicherheits- und anderen) Vorschriften entspricht sowie alle schädigenden Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Endnutzers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Kopieren, Ändern, Zusammenführen, Ergänzen, Reverse-Engineering, Re-Assemblieren, Dekompilieren, Disassemblieren oder den unbefugten Zugriff auf die Produkte oder deren Verwendung in einer Weise, dass die Leistung der Produkte und/oder anderer von Tracefy genutzter Systeme verschlechtert, gestört oder beeinträchtigt wird, oder auf

auf unbefugte Weise zugänglich werden oder sind.

4. Anwendbarkeit

4.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge, Lieferungen und sonstigen Aktivitäten, die von oder im Namen von Tracefy durchgeführt werden.

4.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge, für deren Ausführung Tracefy Dritte einschaltet.

5: Angebot und Annahme

5.1 Alle Angebote von Tracefy sind freibleibend und können vor Vertragsschluss jederzeit von Tracefy widerrufen werden.

5.2 Alle Angebote verlieren ihre Gültigkeit 14 Tage, nachdem sie dem Kunden unterbreitet wurden, sofern nicht anders angegeben. Tracefy ist nur dann an ein Angebot gebunden, wenn die Annahme durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich (per Brief oder E-Mail) bestätigt wird. Erfolgt die Abnahme nach 14 Tagen, ist Tracefy berechtigt, die Ausführungszeit oder die Beträge anzupassen. Die Preise in den genannten Angeboten (und Kostenvoranschlägen) verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.

5.3 Alle von Tracefy gemachten Angaben in Bezug auf Mengen, Optionen und Preise wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Tracefy kann mögliche Abweichungen nicht ausschließen und übernimmt diesbezüglich keine Garantie.
5.4 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen seiner Mitarbeiter binden Tracefy nicht. Tracefy ist auch nicht an Angebote gebunden, die einen offensichtlichen Fehler enthalten, wie etwa einen falschen Preis oder eine andere falsche Beschreibung.

6: Inkrafttreten des Abkommens

Ein Vertrag kommt an dem Tag zustande, an dem der Kunde das Angebot von Tracefy bestätigt hat oder eine erste Bestellung aufgegeben wird. Für Verbraucher ist dies der Zeitpunkt, an dem das Abonnement in der Tracefy-App aktiviert wird. Bei Angeboten muss eine Einigung innerhalb von 14 Tagen nach dem Angebot erzielt werden. Sollte diese Frist überschritten werden, ist Tracefy berechtigt, Beträge oder Ausführungsfristen anzupassen.

7. Lieferung

7.1. Die Produkte werden ab Werk geliefert, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Versand, Transport, Ausfuhr und Einfuhr von Produkten erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nicht anders vereinbart. Tracefy ist nur dann zum Abschluss einer (Transport-)Versicherung verpflichtet, wenn und soweit Tracefy dem schriftlich zugestimmt hat.
7.2. Die von Tracefy angegebenen oder bestätigten Liefertermine, -fristen und -zeiten gelten nur annähernd und sind niemals als Fristen anzusehen. Tracefy haftet nicht für Schäden, die durch eine Lieferung entstehen, die innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor oder nach dem angegebenen Liefertermin erfolgt. In allen Fällen, in denen eine ausdrückliche Frist vereinbart wurde, kann Tracefy nur dann in Verzug geraten, wenn der Kunde Tracefy schriftlich in Verzug setzt und dem Unternehmen ausreichend Gelegenheit gibt, seine Leistung zu erbringen.

7.3. Der Kunde gewährt Tracefy die Zusammenarbeit, die von Tracefy bei der Bereitstellung der Produkte und/oder Dienstleistungen vernünftigerweise erwartet werden kann. Stellt sich vor oder nach Vertragsabschluss heraus, dass die Erbringung der Dienstleistung oder des Produkts nicht oder nicht in vollem Umfang möglich ist, ist Tracefy berechtigt, zusätzliche Bedingungen festzulegen, die der Kunde erfüllen muss, bevor Tracefy zur Erbringung der Dienstleistung oder des Produkts verpflichtet ist. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Lieferung der Dienstleistung oder des Produkts und Tracefy ist nicht schadenersatzpflichtig.

7.4 Der Kunde informiert Tracefy schriftlich, wenn keine Lieferung erfolgt ist, und setzt Tracefy eine Frist von dreißig (30) Tagen, um noch zu liefern.
7.5. Liefert Tracefy nicht innerhalb einer ausdrücklichen Frist, hat der Kunde das alleinige und ausschließliche Recht, den Vertrag für den Teil, der die nicht gelieferte Dienstleistung oder das nicht gelieferte Produkt betrifft, aufzulösen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Tracefy oder wegen Verzugs sind ausgeschlossen.
7.6. Nimmt der Kunde die bestellten Produkte nicht an, kann Tracefy die Produkte auf Kosten des Kunden auf Konsignationsbasis liefern.
7.7 Sollte die Produktion von Tracefy aus irgendeinem Grund eingeschränkt sein, ist Tracefy berechtigt, die verfügbare Produktion und die Produkte nach eigenem Ermessen auf seine Kunden aufzuteilen, was dazu führen kann, dass weniger Produkte als vereinbart an den Kunden geliefert werden.
7.8. Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Export- und Importlizenzen oder Befreiungen, die für die Lieferung der Produkte und Dienstleistungen gelten.

8. Zusätzliche Arbeit

8.1 Tracefy arbeitet auf der Grundlage eines im Voraus vereinbarten Festpreises oder einer Preisvereinbarung. Änderungen des Projektvorschlags oder des Angebots auf Wunsch des Kunden und nach Vereinbarung des Preises können dazu führen, dass Tracefy den Preis anpasst. Tracefy behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen und/oder Korrekturen vorzunehmen. 

8.2: Tracefy ist zu zusätzlichen Ergänzungen, Hardware berechtigt,  Tests, Diskussionen und/oder Aufführungen, die auf Wunsch des Kunden stattfinden.

9. Umsetzung

9.1 Tracefy erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen. Tracefy kann nicht garantieren, dass die vom Kunden gewünschten Ergebnisse erzielt werden. Tracefy übernimmt keine Garantie für seine Produkte und (oder) Dienstleistungen (d.h. auch keine Garantie für eventuelle Defekte am E-Bike-System, die durch den GPS-Tracker und andere Hardware von Tracefy verursacht wurden).

9.2 Tracefy hat das Recht, bestimmte Dienstleistungen an externe Parteien auszulagern.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, Tracefy rechtzeitig alle Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Die Notwendigkeit der Daten wird durch eine Aufforderung von Tracefy an den Kunden, diese Daten zur Verfügung zu stellen, oder durch die Art der Daten, von denen der Kunde vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind, ausgedrückt. Der Kunde ist für die Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich. Für den Fall, dass der Kunde nicht rechtzeitig über die erforderlichen Daten verfügen kann, behält sich Tracefy das Recht vor, die Durchführung des Vertrages vorübergehend oder endgültig zu beenden. Verspätungen, die durch die nicht rechtzeitige Lieferung von Daten durch den Kunden verursacht werden, ziehen Kosten nach sich, die dem Kunden nach den üblichen Sätzen von Tracefy in Rechnung gestellt werden.

9.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das veröffentlichte Material nicht gegen die niederländischen Gesetze und Vorschriften sowie den niederländischen Werbekodex verstößt und die Rechte Dritter nicht verletzt. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Texte und Bilder müssen die geistigen Eigentumsrechte respektieren. Tracefy kann den Vertrag ablehnen oder kündigen, wenn das Material nach Ansicht von Tracefy diese Anforderungen nicht erfüllt.

9.5 Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann Tracefy die Ausführung der zu einer nachfolgenden Phase gehörenden Teile aussetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt und die entsprechenden Rechnungen bezahlt hat.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Alle gelieferten oder zu liefernden Produkte bleiben Eigentum von Tracefy, bis alle Forderungen von Tracefy gegenüber dem Kunden (einschließlich etwaiger Inkassokosten und Zinsen) vollständig beglichen sind.

10.2 Vor dem Eigentumsübergang ist der Kunde nicht berechtigt, die Produkte anders zu nutzen als

in Übereinstimmung mit ihrer normalen Geschäftstätigkeit und dem normalen Zweck der Produkte zu verkaufen,

zu liefern oder anderweitig zu veräußern oder mit Sicherungsrechten zu belasten.

10.3 Tracefy ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu veräußern.

gelieferten und noch im Besitz des Kunden befindlichen Waren, wenn der Kunde diese nicht fristgerecht zurücknimmt

die Zahlung der Rechnungen sicherstellt oder Zahlungsschwierigkeiten hat oder haben könnte

verkeren. Der Kunde gewährt Tracefy freien Zugang zu seinen

Produkte zur Überprüfung und/oder zur Ausübung der Rechte von Tracefy.

11. Nicht-Konformität

11.1 Der Kunde, mit Ausnahme des Verbrauchers, ist verpflichtet, ein geliefertes Produkt bei Erhalt anzunehmen

unverzüglich. Wenn ein geliefertes Produkt falsch, mangelhaft oder unvollständig ist, muss der Kunde (bevor er es an Tracefy zurückschickt) diese Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt, über support@tracefy.com melden, da er sonst den Anspruch auf Nichtübereinstimmung und die damit verbundenen Rechte verliert.

11.2 Das Produkt muss in der Originalverpackung zurückgeschickt werden (einschließlich

Zubehör und zugehörige Dokumentation) und im Neuzustand, sowie zu den entsprechenden

Adresse, die dem Kunden von Tracefy mitgeteilt wurde.

11.3 Die Inbetriebnahme oder das Verlassen, die Beschädigung und/oder der Weiterverkauf des Produkts führt dazu, dass die

Erlöschen der Beanstandung der Nichtübereinstimmung und der damit verbundenen Rechte.
11.4 Stellt Tracefy fest, dass die Beanstandung des Kunden berechtigt ist, wird Tracefy nach eigenem Ermessen und unbeschadet anderer Rechte des Kunden entweder die gelieferten Waren kostenlos ersetzen oder reparieren oder dem Kunden den gezahlten Kaufpreis (teilweise) erstatten.

11.5 Tracefy haftet in keinem Fall für die Nichtkonformität, wenn Tracefy der Meinung ist, dass diese nicht vorliegt:

a. Der Kunde ist gegenüber Tracefy in Verzug,

b. der Kunde das Produkt selbst oder durch Dritte installiert, repariert und/oder verändert hat

installiert, repariert und/oder bearbeitet hat,

c. das Produkt anormalen Bedingungen ausgesetzt wurde oder anderweitig nachlässig behandelt wurde

entgegen den Anweisungen von Tracefy und/oder den Gebrauchsanweisungen auf der Verpackung behandelt oder gehandhabt wurde, oder

d. die Fehlerhaftigkeit des Produkts ganz oder teilweise auf (neue) Ursachen zurückzuführen ist

von der Regierung auferlegte Vorschriften über die Art oder Qualität von

die verwendeten Materialien.

11.6 Das Vorstehende gilt nur für Produkte, die der Kunde direkt von Tracefy (und somit nicht von Dritten wie Wiederverkäufern) erworben hat.

12. Produkte und Dienstleistungen

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte und Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und sie gemäß den Sicherheitshinweisen oder anderen Anweisungen zu behandeln

von Tracefy und unterlassen Sie jede unbefugte Nutzung derselben.

12.2 Der Kunde und/oder Endnutzer muss sicherstellen, dass alle

Peripheriegeräte (einschließlich Mobiltelefone und Computer) und Verbindungen

bei der Nutzung der Produkte und Dienste angemessen geschützt sind, zum Beispiel gegen

Viren und gegen unbefugte Nutzung durch Dritte.

12.3 Wenn die Dienste unter Verwendung notwendiger (öffentlicher oder nicht-öffentlicher)

Kommunikationsinfrastruktur, Netze, Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (mobile)

Internet-Verbindungen, Tracefy übernimmt keine Garantie und ist nicht haftbar für

Schäden, die durch Störungen und/oder Ausfälle der Kommunikationsinfrastruktur entstehen.

13. Abonnements

13.1 Im Zusammenhang mit dem Kauf oder Wiederverkauf eines GPS-Trackers ist der Kunde verpflichtet, ein Abonnement abzuschließen (oder abschließen zu lassen).

13.1.2 Beim Kauf des Tracefy Solo LoRa-Trackers ist der Kunde verpflichtet, ein Abonnement für drei Jahre abzuschließen. Nach drei Jahren endet das Abonnement und der Tracker muss aufgrund der internen Batterie, die 3 Jahre hält, ersetzt werden.

13.1.3 Im Falle eines Diebstahls oder einer Stornierung der Dienste wird Tracefy keine Rückerstattung für den ausstehenden Zeitraum gewähren.

13.2 Tracefy ist berechtigt, das Abonnement mit sofortiger Wirkung zu kündigen:
a. wenn der Lastschrifteinzug mehrmals nicht erfolgreich durchgeführt werden kann oder bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung; oder
b. im Falle eines Konkurses, einer Zahlungseinstellung, einer Umschuldung oder einer Unterstellung unter Vormundschaft des Kunden; oder
c. wenn der Kunde oder der Endnutzer einen Schaden an einem GPS-Tracker oder Solo LoRa-Tracker verursacht hat.

d. Das Abonnement sollte innerhalb von 1 Monat nach dem Kauf des GPS-Trackers oder Solo LoRa-Trackers abgeschlossen werden.  aktiviert werden. Wenn das Abonnement nach diesem Zeitraum geschlossen wird, ist Tracefy nicht verpflichtet, das Fahrrad zu verfolgen.

13.3 Im Falle des Tracefy Solo LoRa-Trackers berechtigt Sie das Abonnement zur einmaligen Nutzung des Tracking-Modus und des Tracking-Dienstes während der Laufzeit. Danach muss der Tracker ersetzt und das Abonnement neu abgeschlossen werden. Dies liegt daran, dass die interne Batterie nach einer Aktion verbraucht ist und eine neue Erfassungsaktion nicht garantiert werden kann.

14. Abänderung

14.1 Stellt sich bei der Ausführung des Vertrags heraus, dass es im Interesse der Qualität des Ergebnisses notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in Absprache entsprechend anpassen.

14.2 Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dies zu einer Verlängerung der Ausführungsfrist und zu einer Verzögerung des Projekts führen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber so schnell wie möglich informieren.

14.3 Wenn die Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Folgen haben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kosten dafür dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Voraus darüber informieren.

14.4 Eine Änderung oder Ergänzung des Vertrages kann zu einer Anpassung des im Voraus vereinbarten Honorars führen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Auswirkungen auf diese Gebühr informieren, falls die Änderungen umgesetzt werden.

15. Preise

15.1 Alle Preise und Kostenvoranschläge verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.

15.2 Ist kein Festpreis vereinbart, so wird der Preis auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ermittelt. Das Honorar wird dann nach den üblichen Stundensätzen von Tracefy berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem die Arbeiten ausgeführt werden, es sei denn, es wurde ein abweichender Stundensatz vereinbart.

15.3 Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten werden die erbrachten Leistungen monatlich in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

15.4 Die Preise beruhen unter anderem auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags oder des Angebots geltenden Faktoren wie Löhnen, Sozialabgaben, Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien usw. Treten während der Vertragslaufzeit Änderungen bei den relevanten preisbestimmenden Faktoren (wie Rohstoffe, Hilfsstoffe, Löhne, sonstige Sozialkosten, Energie- und Transportkosten, Steuern, Wechselkursschwankungen bei Währungen) ein, ist Tracefy berechtigt, die Preise (einseitig) zu erhöhen.

15.5 Bei Aufträgen, bei denen vereinbart wird, dass der Kunde ein Tracefy-Produkt oder eine Dienstleistung über ein Abonnement oder eine Lizenz nutzt, wird die Nutzung auf monatlicher Basis berechnet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

16. Vertraulichkeit

16.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, Konzepte, Formate oder Ideen, die sie im Rahmen des Vertrages voneinander oder aus anderen Quellen erhalten haben, geheim zu halten,
unabhängig davon, ob es sich um schriftliche oder mündliche Informationen handelt und von wem sie stammen. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der anderen Partei mitgeteilt wurden oder wenn sich dies aus der Art der Information ergibt. Konzepte, Formate und Ideen werden stets als vertraulich betrachtet.

16.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers, falls vorhanden, als Referenz zu verwenden und auf diese Weise zu veröffentlichen.

16.3 Die (persönlichen) Daten, die dem Auftragnehmer über die Website des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

16.4 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, seine persönlichen Daten in das Personenregister des Auftragnehmers aufzunehmen, das für dessen Verwaltung erforderlich ist. Diese Personenregistrierung umfasst sowohl Konto- als auch Verkehrsdaten und ist nur dem Auftragnehmer zugänglich und wird nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Auftragnehmer ist dazu gesetzlich oder durch ein Gerichtsurteil verpflichtet.

17. Ausschließlichkeit

17.1 Der Kunde darf sich bei der Ausführung des Vertrages keiner anderen Personen bedienen. Tracefy hat somit das alleinige Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auszuführen.

18. Rechte an geistigem Eigentum und Daten

18.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte und Patentrechte), die in den Produkten und/oder Dienstleistungen enthalten sind, im Eigentum von Tracefy und/oder seinen Lizenzgebern verbleiben. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Produkte und/oder Dienstleistungen kann Tracefy vom Kunden bereitgestellte Produkte, Materialien und Methoden oder vom Kunden bereitgestellte Daten verwenden.

abgeleitete Informationen enthalten, verwenden oder entwickeln, die dann Teil der Datenbank werden

Eigentumsrechte von Tracefy. Der Kunde hat es zu unterlassen, das geistige Eigentum und andere Rechte von Tracefy zu verletzen.
18.2 Alle von Tracefy gelieferten Daten wie (digitale) Berichte, Konzepte, Daten, Checklisten, Ratschläge, Formate, Entwürfe, Skizzen, Software, Anwendungen usw. sowie alle Daten, die im Rahmen der von Tracefy bereitgestellten Dienstleistungen und/oder Produkte erzeugt werden (einschließlich aller Daten, die in und mit den GPS-Trackern und Software-Abonnements erzeugt werden (z. B. anonyme Fahrdaten)), sind und bleiben Eigentum von Tracefy.

18.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Tracefy-Daten und die Tracefy gehörenden geistigen Eigentumsrechte weder in geänderter noch in unveränderter Form zu verändern, zu löschen oder in irgendeiner Weise zu verwerten und/oder in anderer Weise als für die im Vertrag genannten Zwecke zu nutzen.

18.4 Tracefy behält sich das Recht vor, die aus seinen Arbeiten/Dienstleistungen und Produkten gewonnenen Kenntnisse und Daten für andere (kommerzielle) Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden an Dritte weitergegeben werden.

18.5 Der Kunde stellt Tracefy von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und/oder Vervielfältigung von Texten, Bildern oder anderen Daten frei, die Tracefy vom Kunden oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt wurden.
18.6 Der Kunde darf weder selbst noch mit Hilfe Dritter

a. den Quellcode und/oder die Software und/oder die von Tracefy oder im Namen von Tracefy bereitgestellte Software, das Design des Produkts oder die Zusammensetzung eines (Teils eines) Produkts oder die Dokumentation in irgendeiner Weise zu reproduzieren oder zu versuchen, diese zu reproduzieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, zurückzuentwickeln, zu deassemblieren und/oder zu dekompilieren, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt, oder

b. eine Kopie, Anpassung, Übersetzung und/oder ein ähnliches und/oder abgeleitetes Werk von dem, was in ein Produkt oder eine Dokumentation integriert ist, zu irgendeinem Zweck anzufertigen, es sei denn, Tracefy hat seine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt, oder

c. die Aufteilung des Produkts in (Teil-)Teile, die Dritten zur Verfügung gestellt oder übertragen werden.

18.7 Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist der Kunde verpflichtet, alle Daten von Tracefy auf erste Aufforderung von Tracefy unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Der Kunde darf keine Kopien der Daten anfertigen oder aufbewahren.

18.8 Artikel 18 bleibt auch nach Beendigung (durch Kündigung oder Auflösung) der Vereinbarung in Kraft.   

19: Datenschutz

19.1. Beim Angebot von Produkten und Dienstleistungen verarbeitet Tracefy bestimmte Daten des Kunden und/oder des Endnutzers, einschließlich personenbezogener Daten. Tracefy hält sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten an die geltenden Vorschriften, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Art und Weise, wie Tracefy mit den personenbezogenen Daten des Kunden und/oder des Endnutzers umgeht, ist in der Datenschutzrichtlinie von Tracefy beschrieben, die auf der Tracefy-Website zu finden ist.

19.2. Bei der Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen von Tracefy hat der Kunde die geltenden Vorschriften, einschließlich des AVG, einzuhalten. Gemäß den Bestimmungen der AGB kann Tracefy personenbezogene Daten, die vom Kunden oder Endnutzer zur Verfügung gestellt werden, im Rahmen der Vertragsabwicklung an Dritte weitergeben. Ist der Kunde auch der Verantwortliche für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten, ist er verpflichtet, den Betroffenen darüber zu informieren.

20: Vertragsdauer und Kündigung

20.1 Ein Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart (wie im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung angegeben).

20.2 Eine befristete Vereinbarung kann nicht vorzeitig gekündigt werden.

20.3 Tracefy kann den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten, durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn dem Kunden ein - vorläufiger oder anderweitiger - Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn gegen den Kunden ein Konkursantrag gestellt wird oder wenn das Unternehmen des Kunden aus einem anderen Grund als einer Umstrukturierung oder Fusion von Unternehmen aufgelöst oder beendet wird, wenn der Kunde aus irgendeinem Grund die freie Verfügungsgewalt über sein Vermögen verliert oder aus dringenden Gründen, die auf Umständen beruhen, die so beschaffen sind, dass Tracefy die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. Tracefy ist in keinem Fall verpflichtet, eine Entschädigung für diese Kündigung zu zahlen.

20.4 Wenn der Kunde nach Abschluss eines Vertrags diesen aus irgendeinem Grund stornieren möchte, ist er verpflichtet, Tracefy 75% des Auftragspreises (ohne MwSt.) als Stornierungskosten zu zahlen, wenn Tracefy dieser Stornierung zustimmt, unbeschadet des Rechts von Tracefy auf vollständigen Schadenersatz, einschließlich entgangenen Gewinns.

21. Zahlung / Rechnungsstellung

21.1 Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in der von Tracefy angegebenen Weise und in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde, ohne Skonto oder Abzug zu erfolgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Aufrechnung, Entschädigung oder Aussetzung. Maßgeblich ist das auf den Bank-/Giroauszügen von Tracefy ausgewiesene Wertstellungsdatum, das somit als Zahlungsdatum angesehen wird.


21.2 Konnektivitäts- und Verwaltungsverträge sowie andere Abonnements werden nach Vereinbarung im Voraus pro Monat oder pro Jahr in Rechnung gestellt.

21.3 Wartungsverträge und Lizenzen werden im Voraus, pro Monat oder pro Jahr in Rechnung gestellt.

21.4 Nach Ablauf der fatalen Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Kunde in Verzug, ohne dass eine weitere Mahnung erforderlich ist; der Kunde schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen in Höhe von 1% pro Monat auf den geschuldeten Betrag, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz.

21.5 Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder der Zahlungseinstellung werden die Forderungen von Tracefy und die Verpflichtungen des Kunden gegenüber Tracefy sofort fällig.

21.6 Wird innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum kein schriftlicher Einspruch erhoben, so wird der in der Rechnung genannte Betrag vom Kunden genehmigt.

21.7 Wenn der Kunde mit einer oder mehreren seiner Verpflichtungen in Verzug ist oder gegen sie verstößt, gehen alle angemessenen Kosten, die zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Erwirkung der Zahlung anfallen, zu Lasten des Kunden. Tracefy ist berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15% des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 250 € ohne MwSt., in Rechnung zu stellen, unbeschadet seines Rechts, vom Kunden die vollen Inkassokosten zu verlangen.

21.8 Customer relinquishes its power of suspension (including the exercise of any right of retention). Customer is not entitled to withhold or reduce any payment or to set-off existing and/or future claims with any outstanding amounts it owes to Tracefy,

22. Haftung

22.1 Die Haftung von Tracefy für indirekte Schäden (einschließlich

Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderter Firmenwert, Schäden aufgrund von

Betriebsunterbrechung, Rufschädigung, Drittschäden, Beeinträchtigung oder Verlust von Daten, Gegenständen, Materialien oder Software Dritter) ist in jedem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

22.2 Tracefy haftet in keinem Fall für Schäden, die dem Kunden entstehen durch: a) Fehler in den von Tracefy bereitgestellten Dienstleistungen, Tätigkeiten, Ratschlägen, Materialien und automatisierten Dateien; b) fehlerhafte Produkte von Tracefy; c) die Nichtverfügbarkeit und/oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der von Tracefy bereitzustellenden Daten und ihrer Berichte und Daten seitens des Kunden;

d) Fotos, Texte, Bilder oder andere Daten, die vom Kunden oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt wurden, oder deren unbefugte Nutzung durch den Kunden; e) Störungen der elektronischen Dienste von Tracefy und Dritten,
wie Provider, Netzbetreiber oder andere Telekommunikationsnetze sowie ein Versagen der Lieferanten von Tracefy; f) alle defekten und/oder langsamen und/oder nicht funktionierenden und/oder
technisch mangelhafte Internetverbindung des Kunden; g) Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen, Garantien oder Zusicherungen, die im Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind.

22.3 Ungeachtet der Bestimmungen des vorigen Absatzes ist, wenn Tracefy zum Ersatz eines unmittelbaren Schadens verpflichtet ist, dieser Schadenersatz stets auf einen Betrag von 1.000 € (eintausend Euro) pro Ereignis begrenzt, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein Ereignis betrachtet wird.

22.4  Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden müssen spätestens 10 Arbeitstage nach dem Tag, an dem der Kunde den Schaden oder Mangel festgestellt hat, geltend gemacht werden oder

21.5 Jede Beratung durch Tracefy erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Jegliche Haftung für von Tracefy erteilte Ratschläge wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Beratung entbindet den Kunden niemals von seiner Verpflichtung, die Eignung der zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen für den beabsichtigten Zweck selbst zu prüfen.

22.5 Tracefy haftet in keinem Fall für schädigende Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Endnutzers, wozu auch das Ändern oder Vornehmen von Änderungen an der von Tracefy entwickelten Software oder Hardware gehört.
22.6 Tracefy haftet in keinem Fall für Schäden, die durch eine unbefugte Nutzung durch den Kunden oder den Endnutzer oder im Namen des Kunden verursacht wurden, oder für Schäden, die zum Teil darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die geltenden Sicherheitshinweise oder andere für die Produkte geltenden Vorschriften nicht beachtet hat.
22.7 Wenn der Kunde einen Vertrag mit Tracefy abschließt und die Produkte und/oder Dienstleistungen in irgendeiner Weise Dritten, einschließlich Endnutzern, zur Verfügung stellt, stellt der Kunde Tracefy auf erste Aufforderung hin von jeglicher Haftung für Schäden, Ansprüche und Forderungen frei, die sich aus der Beziehung zwischen dem Kunden und einem Dritten, einschließlich einem Endnutzer, ergeben.
22.8 Tracefy haftet in keiner Weise für Schäden, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Kunden ergeben, die gegen (eine) Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Der Kunde haftet gegenüber Tracefy für Schäden, die sich aus Handlungen und/oder Unterlassungen ergeben, die gegen gesetzliche und/oder vertragliche Bestimmungen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verstoßen.
22.9 Soweit rechtlich möglich, haftet Tracefy nicht für Schäden, die seine Mitarbeiter und/oder von ihm beauftragte Dritte dem Kunden oder Dritten zufügen. Die Haftungsbeschränkung in diesem Artikel gilt auch in Bezug auf Dritte, die Tracefy zur Ausführung des Vertrags einschaltet, sowie in Bezug auf Personen, für die Tracefy haftet.
22.10 Die in diesem Artikel genannten Beschränkungen gelten nicht, wenn und soweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Tracefy ist. Tracefy haftet jedoch nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von nicht leitenden Angestellten und Dritten, die von Tracefy beschäftigt werden, verursacht werden.
22.11 Artikel 22 bleibt auch nach Beendigung (durch Kündigung oder Auflösung) der Vereinbarung in Kraft.   

22.12 Wenn der Kunde oder der Endnutzer ein Tracking-Abonnement abgeschlossen hat, suchen wir maximal 48 Stunden nach der Meldung des Diebstahls. Wir geben keine Garantie, dass wir das Fahrrad finden. Nach 48 Stunden stellen wir die Suche ein.

23. Höhere Gewalt

23.1 Tracefy haftet nicht im Falle von höherer Gewalt und ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung im Falle von höherer Gewalt zu erfüllen.  Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Bedingungen neben dem, was nach Gesetz und Rechtsprechung darunter zu verstehen ist, alle von außen kommenden, vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die Tracefy keinen Einfluss hat, die aber Tracefy daran hindern, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Unter höherer Gewalt sind in jedem Fall zu verstehen: Verspätungen oder Ausfälle von Lieferanten und/oder anderen von Tracefy beauftragten Dritten, Internetausfälle, Stromausfälle, Ausfälle des E-Mail-Verkehrs und Ausfälle oder Änderungen der von Dritten zur Verfügung gestellten Technik, Transportschwierigkeiten, Streiks, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen, Fahrlässigkeit von Herstellern sowie von Hilfspersonen, Krankheit von Personal und Ausfall von Hilfs- oder Transportmitteln oder jeder andere Umstand, der die Erfüllung oder Ausführung des Vertrags verhindert.

23.2 Im Falle höherer Gewalt ist Tracefy berechtigt, den Vertrag (ganz oder teilweise) zu kündigen oder seine Tätigkeit einzustellen, ohne dem Kunden oder Endnutzer eine Entschädigung zahlen zu müssen.

23.3 Wenn Tracefy bei Eintritt der höheren Gewalt bereits einen Teil seiner Verpflichtungen erfüllt hat, ist es berechtigt, den bereits erfüllten und/oder durchführbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

24. Übertragung, Änderungen und Ergänzungen des Abkommens

24.1 Keine der Parteien ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei zu übertragen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
24.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Tracefy jederzeit berechtigt, die

den Inhalt der Dienste, die Tarife sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig

ändern. Die Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem sie auf der Website oder im Internet veröffentlicht werden.

Portal, sofern nicht anders angegeben, die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

und/oder Tarife auslaufen. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch in Bezug auf

laufende Verträge. Nur wenn der Kunde nach zwingendem Recht dazu berechtigt ist, kann er den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, wenn er eine für ihn geltende Änderung nicht akzeptieren will, es sei denn, es handelt sich nur um eine geringfügige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

25. Aufhängung

25.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist Tracefy jederzeit berechtigt, seine Verpflichtungen in Bezug auf das Produkt und/oder die Dienstleistungen auszusetzen oder zu unterbrechen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Eine Wiederaufnahme der Erfüllung durch Tracefy erfolgt erst, nachdem der Kunde seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, einschließlich der Zahlung der Tracefy entstandenen zusätzlichen Kosten.

25.2 Aussetzung oder Einstellung des Dienstes und/oder Sperrung eines

Das Produkt entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die ausstehende(n) Rechnung(en) zu bezahlen.

Zu Tracefy.
25.3. Macht Tracefy von seinem Recht auf Aussetzung Gebrauch, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.

25.4. Soweit gesetzlich möglich und sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist jedes Recht auf Aussetzung und/oder Verrechnung und/oder jedes Zurückbehaltungsrecht des Kunden ausgeschlossen.

26. Entwicklung von Software und Anwendungen

26.1 Wurden Tracefy bei Vertragsabschluss keine Spezifikationen oder ein Entwurf für die zu entwickelnde Software und die zu entwickelnden Anwendungen zur Verfügung gestellt, legen die Parteien in Absprache schriftlich fest, welche Software entwickelt werden soll und wie dies geschehen soll. Tracefy entwickelt die Software sorgfältig auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der Kunde einsteht. Haben sich die Parteien auf eine Entwicklungsmethode geeinigt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Entwurf und/oder die Entwicklung von Teilen der Software einer weiteren Prioritätensetzung unterliegt, die während der Ausführung des Vertrags festgelegt wird, so erfolgt diese Prioritätensetzung stets in Absprache zwischen den Parteien.

26.2 Tracefy ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Konsistenz der ihr zur Verfügung gestellten Daten, Spezifikationen oder Entwürfe zu überprüfen und bei Feststellung von Mängeln die vereinbarten Arbeiten auszusetzen, bis der Kunde die betreffenden Mängel beseitigt hat.

26.3 Der Kunde hat nur das Recht, die Software in seinem eigenen Unternehmen oder seiner eigenen Organisation zu nutzen. Der Quellcode der Software und die bei der Entwicklung der Software erstellte technische Dokumentation dürfen dem Kunden nur zur Verfügung gestellt werden, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, wobei der Kunde berechtigt ist, Änderungen an dieser Software vorzunehmen. Ist Tracefy gesetzlich verpflichtet, dem Kunden den Quellcode und/oder die technische Dokumentation zur Verfügung zu stellen, kann Tracefy hierfür eine angemessene Vergütung verlangen.

26.4 Das Recht zur Nutzung von Anwendungen und Software ist nicht übertragbar. Der Kunde darf die Software und die Datenträger, auf denen sie aufgezeichnet ist, nicht verkaufen, vermieten, unterlizenzieren, veräußern oder beschränkte Rechte daran einräumen oder die Software in irgendeiner Weise oder zu irgendeinem Zweck einem Dritten zur Verfügung stellen, einem Dritten Fern- oder Nicht-Fernzugriff auf die Software gewähren oder die Software einem Dritten zum Hosting überlassen, auch dann nicht, wenn der betreffende Dritte die Software nur zum Nutzen des Kunden verwendet. Der Kunde darf die Software nicht verändern, außer im Rahmen der Reparatur von  von Fehlern. Der Kunde darf die Software nicht im Rahmen einer Datenverarbeitung zugunsten Dritter nutzen ("Time-Sharing"). Der Quellcode der Software und die bei der Entwicklung der Software erstellte technische Dokumentation dürfen dem Kunden nicht zugänglich gemacht werden, auch dann nicht, wenn der Kunde bereit ist, diese Dritten zur Verfügung zu stellen.

eine finanzielle Zahlung zur Verfügung stellen. Der Kunde erkennt an, dass der Quellcode vertraulicher Natur ist und Geschäftsgeheimnisse von Tracefy enthält.

26.5 Tracefy kann nicht für eventuelle Ungenauigkeiten und/oder Unzulänglichkeiten bei der Sicherheit der gespeicherten Daten verantwortlich gemacht werden.

27. Hardware

27.1 Tracefy  stellt die Hardware, die Beratung und die zugehörigen Spezifikationen zur Verfügung, die es dem Kunden ermöglichen, seine Fahrzeuge für den Einbau der Hardware geeignet zu machen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

27.2 Der Kunde hat die Beschläge am Produktionsstandort zu montieren und für den Einbau in das Fahrzeug betriebsbereit zu machen.

27.3 Garantie. Tracefy garantiert die Hardware für ein Jahr ab dem Rechnungsdatum.

Sollte das Hardwaremodul nicht funktionieren, erhält der Kunde innerhalb eines Jahres ab Rechnungsdatum des Moduls ein neues Modul. Tracefy wird dem Kunden die Ersatzhardware innerhalb von vier Werken nach schriftlicher Mängelanzeige liefern. Der Kunde kümmert sich selbst um den Austausch des Moduls und ist verpflichtet, das nicht funktionierende Modul innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Ersatzmoduls an Tracefy zurückzusenden.

27.4 Tracefy übernimmt keine Garantie für die Genauigkeit der Hardware des 100%;  kann es aufgrund von Störeinflüssen immer eine Abweichung davon geben.

27.5 Der Tracefy Solo LoRa-Tracker darf nicht weiterverkauft werden. Beim Verkauf des Fahrzeugs muss die Hardware immer ersetzt oder deaktiviert werden. Dies steht im Zusammenhang mit der Garantie und der Kiwa-Zertifizierung.

27.6 Tracefy-Hardware muss immer gemäß den Installationsanweisungen von Tracefy installiert werden. Tracefy ist nicht für die Folgen verantwortlich, wenn diese Anweisungen nicht genau befolgt werden.

28. Anwendbares Recht

28.1 Für alle Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt  Es gilt niederländisches Recht.

28.2 Alle damit zusammenhängenden und/oder sich daraus ergebenden Streitigkeiten müssen vor dem zuständigen Gericht in Den Haag verhandelt werden.

29: Standort dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

29.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch auf der Website von Tracefy B.V. eingesehen und heruntergeladen werden: https://tracefy.com/nl/algemene-voorwaarden/

Version

Zuletzt aktualisiert und in Kraft getreten am 03-2024 

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